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Der Ehrenvorsitz

Zum oder zur Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit kann vom Vorstand ein ordentliches Mitglied ernannt werden, das sich außergewöhnliche Verdienste um die Gesellschaft erworben hat. Nach Zustimmung der Kandidatin oder des Kandidaten erfolgt die Bestätigung der Ehrenmitgliedschaft in Form einer von den drei Vorsitzenden unterzeichneten Urkunde. Ehrenvorsitzende sind berechtigt, in allen Organen der Gesellschaft mitzuwirken. Ehrenvorsitzende sind von einer Beitragsleistung befreit.

Die Auszeichnung wird anlässlich der Mitgliedversammlung durch den oder der 1. Vorsitzenden der Deutschen Phytomedizinischen Gesellschaft e.V. verliehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 

2022 Prof. Dr. Georg BACKHAUS
2002 Prof. Dr. Fred KLINGAUF
1995 Prof. Dr. agr. Rudolf HEITEFUSS +
1971 Dr. Karl Viktor STOLZE +
1955 Prof. Dr. Dr. h.c. Hans BLUNCK +
1949 Prof. Dr. Dr. h.c. Otto APPEL +